Shareware-FAQ: Verträge
Sobald Ihr ein einigermaßen gutes Programm geschrieben habt,
wird sich früher oder später womöglich irgendeine Firma oder ein Verlag bei Euch
melden, um an Eurem Erfolg teilzuhaben. Ob Ihr das wirklich machen solltet, ist letztlich ein
Problem, was Ihr je nach Situation und Auftreten des Anfragers lösen müßt. Die
folgenden Tipps sollen aber dabei helfen, die gröbsten Lücken und Fehler zu
vermeiden.
Ein Betrag oder Beteiligung am Gewinn?
Bisher habe ich es eigentlich nur so erlebt, daß die Firmen
Einmalzahlungen angeboten haben. Besonders bei einmaligen Sachen (z.B. für die Cover-CD einer
bestimmten Heft-Ausgabe) ist dies normal.
Dann, wenn auf längere Zeit mit Eurem Programm Gewinne erzielt
werden - insbesondere bei exklusiven Verträgen - empfiehlt sich (eventuell auch
zusätzlich) eine Gewinnbeteiligung. Aber: gerade bei Programmen aus dem Segment bis 25 EUR
solltet Ihr keine Illusionen haben - diese Firmen verkaufen "ihre" Produkte in der Regel über
den Fachhandel. Dabei werden mindestens 50% Großhandelsrabatt fällig, wodurch z.B. ein
Produkt für 15 EUR letztlich nur 7,50 EUR einspielt und wovon man dann wiederum noch
Produktionsaufwand, Support etc. abziehen muß. Der Rein-Gewinn beläuft sich dann nur
noch auf einige wenige Euro oder gar Cent. Und erst davon wird normalerweise Eure Beteiligung
berechnet. Überlegt Euch den gewünschten Prozentsatz also gut und besprecht die genauen
Modalitäten mit dem Vertragspartner (und haltet diese schriftlich fest).
Beträge
Die zentrale Rolle bei den Verhandlungen spielt oft zunächst
einmal das Geld. Oft spielen dabei die Firmen Euch den schwarzen Peter der Betragsangabe zu. Und
dann versucht einmal, einen adäquaten Preis zu finden, der sowohl Euch als auch der Firma
gefällt - und das immer in der Gefahr, daß Ihr viel zu hoch oder viel zu niedrig
anbietet.
Für einen "normalen" Vertrag, also eine einmalige Lizenz ohne
Unterlizenzen, Auflage ca. 5000 Stück, ohne besondere Verplichtungen kann man nach dem, was
ich so gehört habe, mit nicht sehr viel rechnen. 250 bis 500 EUR sind da, wenn überhaupt,
die Regel.
Lizenzen für Heft-CDs werden auch immer mehr nachgefragt. Oft
sollt Ihr Eure Software kostenlos bereitstellen. Sinn macht letzteres aber nur, wenn es sich um
eine ältere Version handelt und Ihr auf Update-Einnahmen dadurch hofft - sonst lasst die
Finger davon. Ist Euer Programm wirklich gut und werdet Ihr selbst vom Verlag angesprochen, lohnt
es sich zu verhandeln. So mancher, der es zuerst kostenlos haben wollte, hat hinterher 250 bis 1000
EUR gezahlt.
Teuer sollte es meines Erachtens werden bei den Themen "exklusiver Vertrag", "hohe
Auflagenzahl" oder "Unterlizenzierung" bzw. "Mehrfacheinsatz".
Überlegen solltet Ihr Euch aber, daß der plötzliche
"Geldregen" rein rechnerisch meist nicht mal 100 verkauften Lizenzen verspricht, dafür aber
deutlich mehr Leute mit Eurer Software versieht. Deutlich kann das, abgesehen vielleicht von dem
ideellen Ärgernis, hauptsächlich im Support-Aufwand für Euch zu Buche schlagen. Ist
Eure Software also wirklich so gut, werdet Ihr vermutlich schnell eine entsprechende Anzahl von Kunden auch so
bekommen.
Empfehlungen
Im folgenden findet Ihr ein paar Empfehlungen zu einzelnen
Gesichtspunkten. Aber beachtet - in der Regel sind Eure Geschäftspartner nicht gewillt, ihre
(oft selbst erstellten) Verträge an Eure Vorstellungen anzupassen. Solltet Ihr also
tatsächlich eine für Euch vorteilhafte Regelung wünschen (z.B. eine
Haftungsregelung, wie sie schon in den meisten AGB zu finden ist), müßt Ihr hierauf oft
verzichten - teilweise mit fadenscheinigen Begründungen (Prüfung der Änderungen
dauere zu lange, Prüfung durch einen Anwalt sei dann nötig und die wiederum zu teuer).
Entscheidet dann selbst, ob Ihr das Risiko eingehen wollt, mit dieser Firma zusammenzuarbeiten.
<Anekdote>
Ich habe z.B vor einiger Zeit einen Verkauf an eine Firma vorbereitet. Es ging damals um relativ
viel Geld und ich wollte es absolut sicher machen. Ich hatte mit meinem Geschäftspartner
abgesprochen, daß dieser mir den Vertragsentwurf zusenden würde und ich diesen selbst
prüfen und danach durch einen Anwalt prüfen lassen würde.
Ich selbst hatte wenig am Vertrag auszusetzen, dennoch habe ich
einen Anwalt konsultiert. Neben einer Rechnung über rund 2000 DM erhielt ich fünf Seiten
mit Verbesserungsvorschlägen. Viele davon waren wirklich sinnvolle Ergänzungen -
Regelungen zu Haftung, Gewährleistung u.ä. fehlten im Vertrag völlig. Bemängelt
wurde außerdem, daß der Vertrag sehr zusammengesucht und unstrukturiert wirkte. Zitat
Anwalt: "Am liebsten würde ich den kompletten Vertrag neu aufsetzen.". Aber das wäre dann
zu teuer geworden...
Naja, das Ende der Geschichte: die Anmerkungen (von mir auf das
wichtigste gekürzt, nur noch 2 Seiten) waren dem Geschäftspartner zu aufwendig
umzusetzen, es hieß plötzlich "Friß oder stirb". Bzw. unterschreib oder lass es
sein. Wie ich mich entschieden habe? Nun ja, die Entscheidung wurde mir abgenommen - die Firma
meldete Konkurs an.
Moral von der Geschichte: wenn Ihr schon so mißtrauisch seid,
daß Ihr den Vertrag durch Dritte prüfen lassen möchtet, lasst es lieber ganz - der
Vertrag ist mit Sicherheit problematisch und mit ebensolcher Sicherheit wird Euer
Geschäftspartner die Änderungen nicht akzeptieren.
</Anekdote>
Kommen wir nun zu den einzelnen Empfehlungen - unsortiert und
sicherlich unvollständig (Ergänzungen sind willkommen!):
(im folgenden stehen Vertragspartner/Partner/Lizenznehmer/Geschäftspartner für die
Firma, mit der Ihr den Vertrag abschließen wollt)
- Exklusivlizenz
Sofern Ihr jemandem die exklusive ("alleinige") Nutzung oder den exklusiven Vertrieb Eurer Software
erlaubt, hat dies große Konsequenzen für Euch. Nur diese Person/Firma darf dann
über die Software verfügen (oftmals dann nicht mal mehr Ihr selbst)! Überlegt Euch
also gut, ob Ihr das wirklich wollt! Und laßt es Euch gut bezahlen! Entweder durch einen
angemessen hohen Einmalbetrag oder eine Gewinnbeteiligung.
- Namensrechte
In einigen Verträgen (insbesondere solchen, wo Ihr Euer Produkt endgültig verkauft oder
wo Ihr es exklusiv lizenziert) kommen gelegentlich Abschnitte vor, in denen Ihr dem
Geschäftspartner die Rechte an dem Programmnamen übertragt. Dies kann problematisch sein,
wenn Ihr nicht sicher sein könnt, ob der Name tatsächlich Euch "gehört". Wenn also
irgendwann eine Firma an Euren Geschäftspartner herantritt und sagt, daß sei ihr
Markenname, kann es Euch ggf. an den Kragen gehen. Informationen zu Namensrechten gibt es
übrigens auf der Seite Rechte & Pflichten II.
- Rechte Dritter
Praktisch jeder Vertrag läßt Euch versichern, daß das Produkt frei von Rechten
Dritter sei. Ihr solltet Euch hier wirklich sicher sein, ob dem tatsächlich so ist. Was
"Rechte Dritter" sind, findet Ihr ebenfalls auf der Seite Rechte &
Pflichten II. Außerdem ist diese Klausel eigentlich überfüssig - Ihr haftet in
dem Fall, daß Dritte Rechte an der Software besitzen, sowieso Kraft Gesetzes.
- Unterlizenzierung
Manche Verträge enthalten die Erlaubnis zur Unterlizenzierung. Achtung! Dies bedeutet nichts
anderes, als das der Geschäftspartner - wie Ihr - weitere Lizenzen in beliebigem Umfang
verteilen kann! Im schlimmsten Fall findet Ihr Euer Programm demnächst auf jeder zweiten
Heft-CD. Hier ist unbedingt Vorsicht geraten. Sorgt dafür, daß Ihr ausreichend
entschädigt bzw. beteiligt werdet.
- Änderungen am Programm
Gelegentlich möchten die Geschäftspartner eigene Merkmale in Eurer Software verewigt
sehen. Dies kann vom simplen Logo über eine eigene Support-Adresse bis hin zum abweichenden
Programmnamen gehen. Normalerweise kann man da nichts gegen sagen, der Aufwand sollte halt
ausreichend durch den Betrag abgedeckt sein. Bei einem Programm, welches komplett umbenannt und mit
neuen Adressen etc. versehen wurde, wäre ich vorsichtig. Ich persönlich finde es immer
ärgerlich, wenn sich andere auf diese Art ein "neues" Programm erstellen und dann
womöglich einem selbst Konkurrenz machen. Änderungen am Programm sollten ggf. explizit
festgehalten werden, damit Ihr und der Lizenznehmer genau wißt, was zu tun ist und was nicht
(!).
- Gewährleistung, Haftung
Ich habe selten einen Vertrag gesehen, der Regelungen zur Gewährleistung oder zur Haftung
enthielt. Und wenn, dann zu meinen Lasten. Hier sei eines gesagt - fehlen diese Angaben, gelten die
gesetzlichen Regelungen. Und die sind eindeutig zu Eurem Nachteil (nicht umsonst heißt es in
AGBs oft "Haftungsbeschränkung") . Folgende Stichworte sollten behandelt werden:
- Definition Mangel
- Gewährleistungsausschluß bei unerheblichen Mängeln (z.B. Rechtschreibfehler
etc.)
- Umgehende und schriftliche Meldung des Mangels durch den Lizenznehmer
- ggf. Gewährleistungsausschluß bei nicht erlaubten Änderungen an der Software
durch den Lizenznehmer
- Beschränkung auf bestimmte Betriebssysteme (wichtig!)
- Anrechnung der gezogenen Nutzung bei Rückabwicklung des Vertrages (falls also der
Lizenznehmer/Geschäftspartner aus irgendeinem Grund vom Vertrag zurücktritt/-treten
kann)
- Keine Haftung für Mangelfolgeschäden, insbesondere auch nicht für den Verlust
von Daten.
- Vorbehalt von drei Nachbesserungsversuchen
- Vergütung des Aufwandes bei nicht durch Euch zu verantwortenden Mängeln
- Keine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit
- Mitverschulden des Kunden ist anzurechnen.
Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind, sind meines
Wissens nicht begrenzbar - aber so dumm wird wohl keiner von Euch sein, vorsätzlich den
Computer Eures Anwenders zu zerstören, oder?
- Copyright
Einige Verträge versuchen, daß Urheberrecht auf den Lizenznehmer zu übertragen. Das
Urheberrecht ist gem. §29 S.2 UrhG jedoch nicht übertragbar! Damit ist die Klausel
ungültig; sollte Euch aber vermutlich dann auch nicht stören.
- Support
Manche Verträge bestimmen explizit, daß Ihr Support zu leisten habt. Ich meine,
daß dies eigentlich selbstverständlich ist. Normalerweise steht Ihr ja sowieso als
Kontaktperson in der Software. Festzulegen wäre aber eventuell, in welchem Umfang und wem
gegenüber Support zu leisten ist (z.B. der Hotline oder dem Endkunden).
- Vertragsstrafe
Ich habe es erst einmal erlebt, daß eine Vertragsstrafe vereinbart wurde (und dann gleich in
recht heftigem Umfang). Dies kann seine Berechtigung haben, wenn die korrekte Abwicklung für
den Lizenznehmer existenzielle Wichtigkeit hat. Dennoch wäre ich hier vorsichtig! Insbesondere
vier- bis fünfstellige Vertragsstrafen würde ich nicht akzeptieren. Denn: wenn Ihr an
eine fadenscheinige Firma geraten seid und diese Firma Geld braucht, findet sie auch bei Eurer
Software oder auch bei der Vertragsabwicklung Mängel, die den Rücktritt vom Vertrag
erlauben und die Vertragsstrafe fällig machen. Neben der Rückzahlung dürft Ihr dann
nochmal kräftig zuzahlen.
- Rücktrittsrecht
In der Regel behält sich Euer Geschäftspartner den Rücktritt vor, falls Ihr eine der
Leistungen, die im Vertrag festgelegt werden, nicht einhaltet. Ihr selbst habt normalerweise dieses
Recht nur, wenn der Partner das Geld nicht bezahlt. Er kann hingegen bei jedem Verstoß gegen
die recht ausführlichen Regelungen durch Euch zurücktreten. In solchen Fällen ist
der oben unter "Gewährleistung, Haftung" genannte Punkt "Anrechnung der gezogenen Nutzung bei
Rückabwicklung des Vertrages" sehr praktisch. Es werden dann Aufwand und Einnahmen des
Lizenznehmers durch Eure Software gegenübergestellt und dann die von Euch
zurückzuzahlende Summe berechnet.
- Liefertermin
Zur allgemeinen Klarheit sollte ein (unverbindlicher) Liefertermin für die Software festgelegt
werden. Ansonsten könnte der Lizenznehmer die Auslieferung sofort verlangen.
- Zahlungsart/-termin
Auch die Zahlungsmodalitäten sollten ausreichend dokumentiert werden. Die Zahlung sollte
zeitlich an den Zeitpunkt der Übergabe gekettet werden (z.B. eine Woche später). Nicht
empfehlenswert ist die Verbindung mit der "Abnahme durch den Lizenznehmer" - denn ob und wann er
die Software abgenommen (=geprüft und für gut befunden) hat, weiß man im voraus
nie. Außerdem sollte eine Regelung für den Fall des Zahlungsverzuges nicht fehlen (z.B.
Verzinsung ab Fälligkeitsdatum mit 4% über dem jeweiligen Basiszinssatz der
Europäischen Zentralbank).
- Änderungen am Quellcode oder an der Programmzusammensetzung
Für den Fall, daß Änderungen an der Software vorgenommen werden (insbesondere dann
möglich, wenn der Quellcode mitverkauft wird), sollte es Regelungen für den Fall geben,
daß Änderungen durch den Lizenznehmer vorgenommen werden. Besonders wichtig scheint mir
hier der Fall, daß durch diese Änderungen ein Fehler bzw. ein Mangel auftritt.
Hierfür sollte man dann die Gewährleistung/Haftung ausschließen.
- Zusätzliche Leistungen
Zusätzliche Leistungen sollten dokumentiert sein. Zusatzkosten hierfür sollten dabei
festgehalten werden.
- Bedienungsanleitung
Eine Bedienungsanleitung gehört, auch wenn nichts gesagt wird, normalerweise zum
Vertragsumfang. Falls Ihr solche nicht liefern wollt oder könnt oder diese nur elektronisch
beiliegt, haltet dies schriftlich fest.
Es sei hier nochmal ausdrücklich gesagt: Die oben genannten
Empfehlungen sind keinesfalls vollständig und sind auch sicherlich nicht auf jeden Fall
anwendbar. Außerdem werden sie in dem Umfang von kaum einem Vertragspartner angenommen werden
- aber zumindest die für einen selbst wichtigen Regelungen kann man sich ja herauspicken.
Ein Satz noch zu Verträgen mit Zeitschriften: Hier gab es
eigentlich bisher wenig Regelungen. Die letzte Lizenz für eine Heft-CD sah eher wie eine
Erlaubnis aus - und da hier ja auch wenig mehr passiert, sehe ich zumindest diese Art von
Verträgen nicht so eng (obwohl dies vielleicht auch falsch sein mag).
Wichtiger Hinweis:
Diese Informationen beruhen auf meinen persönlichen Erfahrungen und dem, was ich bisher von
Kollegen gehört oder in entsprechenden Publikationen gelesen habe. Die Angaben stellen keinen
Anspruch auf Vollständigkeit, Korrektheit oder Rechtsverbindlichkeit. Irrtümer und
Änderungen sind vorbehalten.
Letzte Änderung am:
02.10.2003 |