Shareware-FAQ: Rechte & Pflichten II
Im folgenden Abschnitt versuche ich etwas Licht in das Dunkel rund
um "Ansprüche aus Rechten Dritter" und "Warenzeichen" zu bringen. Ich bitte aber zu beachten,
daß ich kein Jurist bin und diese Angaben unverbindlich und ohne Gewähr auf Korrektheit
angeboten werden.
Rechte Dritter
Als sogenannte "Rechte Dritter" werden normalerweise die Rechte
bezeichnet, die andere Personen an Eurem Programm haben. Hiervon kann vieles berührt sein,
z.B.:
- der Programmname, sofern bereits von anderen als Warenzeichen registriert
- enthaltene Komponenten/Codes, sofern nicht selbst erstellt (also z.B. DLLs oder "Units" von
Fremdanbietern, insbesondere Shareware-Code)
- andere Dateien im Lieferumfang, so z.B. Dokumentationszubehör oder System-DLLs (Microsoft
beispielsweise verbietet in weitem Umfang die Weitergabe der oft benötigten
COMCTL32.DLL).
- enthaltene Komponenten/Codes, die der Hersteller der Entwicklungssoftware nicht freigegeben
hat
- die ganze Software, sofern die Entwicklungssoftware nur für den privaten Gebrauch (oftmals
auch bei Schulversionen!) eingesetzt werden darf (von Raubkopien gar nicht zu sprechen).
Dies ist nur ein Teil der Möglichkeiten, im Prinzip sind alle
Bereiche betroffen, wo andere ("Dritte") eine Leistung zu Eurem Programm beigesteuert haben (ob nun
gewollt oder ungewollt, indirekt oder direkt).
Wo liegt das Problem?
Naja, normalerweise werdet Ihr wenig davon merken. Sobald jedoch
Euer Programm etwas bekannter ist, kann es natürlich vorkommen, daß derjenige, dessen
Rechte Ihr in Eurem Programm verwendet, dies bemerkt und damit nicht einverstanden ist. In solchen
Fällen gibt es diverse Konsequenzen für Euch, die bekanntesten wären sicherlich
Schadenersatz und Unterlassung (insbesondere bei Programmnamen). Und dabei entstehen freilich auch
(teils nicht unerhebliche) Kosten für eigene und gegnerische Anwälte, die in den
seltensten Fällen von der normalen Firmen-(oder gar Privat-)rechtsschutzversicherung getragen
werden.
Programmnamen und Warenzeichen
Programmnamen sollten einzigartig und dabei dann auch noch treffend,
prägnant und leicht zu merken sein. Die eierlegende Wollmilchsau, sozusagen. Viele greifen in
solchen Fällen auf naheliegende Wortschöpfungen zurück oder gar auf Namen, die
anderen Programmnamen stark ähneln.
Neben der Verwechslungsgefahr wächst dadurch auch die Gefahr,
daß andere diesen Namen früher für sich beansprucht haben. Diese haben dann in der
Regel die älteren Rechte an dem Namen (sofern nachweisbar), im Falle einer vorliegenden
Markeneintragung sogar ein recht eindeutiges Recht.
Und dies kann teuer werden. Neben den Gebühren für die
Abmahnung und ggf. weitere Kosten für den Rechtsstreit dürfte es in Einzelfällen
u.U. auch Schadenersatzansprüche geben. Außerdem ist nicht zu vernachlässigen,
daß Ihr den Programmnamen natürlich nicht weiterverwenden dürft und das Programm
also quasi von neuem bewerben müßt.
Was kann man nun tun?
Verbindlich kann ich hierzu nichts sagen, ich kann nur folgende
Empfehlungen aussprechen:
- die Verbindung mit dem Namenskürzel (also z.B. MH Programm) ist eine geläufige
Empfehlung, um zumindest etwas die doppelten Namen einzudämmen. Auf der sicheren Seite ist man
hier noch lange nicht, höchstens dann, wenn "Programm" für einen nicht schützbaren
Begriff steht. Denn auch die Verwendung eines Markennamens als Bestandteil eines anderen Namens
kann Rechte verletzen.
- überlegt Euch eine kleine Sammlung von möglichen Namen und geht damit zu Eurer
lokalen Handelskammer (denn da seit Ihr als Gewerbetreibende ja in der Regel Pflichtmitglied). Oder
Ihr wendet Euch direkt an das Deutsche Patentamt. Sowohl in der Handelskammer als auch beim
Patentamt gibt es die Möglichkeit zur Recherche. Prüft, ob bereits eine Marke mit Eurem
gewünschten Programmnamen eingetragen ist (wichtig hierbei ist auch die Klasse, für die
die Marke angemeldet wurde).
- wenn Ihr es ganz sicher haben wollt, könnt Ihr den Namen auch selbst als Marke anmelden.
Wie das geht, steht im folgenden Absatz.
Marken/Warenzeichen anmelden
Um eine Marke deutschlandweit beim Deutschen Patentamt in
München registrieren zu lassen ist folgendes sinnvoll zu wissen:
- Geschützt werden können nicht alle Bezeichnungen, so ist z.B. der Begriff "Badewanne"
sicherlich nicht (oder nur in Sonderfällen) schützbar.
- Es gibt mehrere (über vierzig) verschiedene Klassen, in die Ihr die Bezeichnung eintragen
lassen könnt. Drei Klassen sind im Preis enthalten, jede weitere kostet zusätzlich
Geld.
- Recherchieren, ob Eure Bezeichnung noch "frei" ist, könnt Ihr z.B. bei der Handelskammer
(jedenfalls ist dies in Hamburg so) oder direkt beim Deutschen Patentamt in München.
- Eine Markenanmeldung kostet DM 500,- und ist im voraus zu zahlen (Stand 1999; Euro
entsprechend). Dieser Betrag wird auch dann nicht erstattet, wenn die Eintragung abgelehnt
wird!
- Die Prüfung dauert rund ein halbes Jahr. Erst dann gibt es (bei erfolgreicher Eintragung)
die entsprechende Nachricht bzw. Urkunde (die Urkunde gibt es normalerweise schon früher,
jedoch ist dann noch nicht die Einspruchsfrist abgelaufen). Erst jetzt ist es erlaubt, das ® zu
führen. Der Schutz selbst beginnt jedoch mit dem Tag der Anmeldung (wobei dieser einwandfrei
erst mit positiver Rückmeldung vom Patentamt 6 Monate später vorliegt).
Es empfiehlt sich also, den Namen rechtzeitig anzumelden!
- Die Marke gilt für 10 Jahre und kann dann gegen eine erneute Zahlung verlängert
werden.
- Anmeldeformulare gibt's bei der Handelskammer oder beim Deutschen Patentamt (s.u.).
Weiterführende Links
Deutsches Patent- und Markenamt
Homepage der IHK - Industrie und
Handelskammer
Wichtiger Hinweis:
Diese Informationen beruhen auf meinen persönlichen Erfahrungen und dem, was ich bisher von
Kollegen gehört oder in entsprechenden Publikationen gelesen habe. Die Angaben stellen keinen
Anspruch auf Vollständigkeit, Korrektheit oder Rechtsverbindlichkeit. Irrtümer und
Änderungen sind vorbehalten.
Letzte Änderung am:
02.10.2003 |