Shareware-FAQ: Rechte & Pflichten I
Die folgenden Informationen sollen Anfängern einen
Überblick über die nötigen Schritte und Überlegungen geben, die zu einer
"Karriere" als Shareware-Autor zu tun sind. Ich bitte dabei zu beachten, daß ich kein Jurist
bin und diese Angaben unverbindlich und ohne Gewähr auf Korrektheit angeboten werden.
Voraussetzungen
Zunächst benötigt Ihr natürlich ein von Euch
entwickeltes Programm (gängige Programmiersprachen sind z.B. C/C++, Pascal oder auch Basic;
als Programmierumgebungen sind derzeit die bekanntesten wohl Delphi (Pascal), C++ Builder oder
Microsoft Visual Basic bzw. Visual C++ ). Um nun mit diesem Programm etwas Geld verdienen zu
können, sollte das Programm schon etwas mehr können als nur "Hallo Welt" auszugeben und
zudem auch noch einen gewissen Nutzen für den Anwender haben.
Als nächstes benötigt Ihr noch eine Idee, wie der
Unterschied zwischen Vollversion und Shareware-Version aussehen soll. Im allgemeinen gibt es da
zwei Möglichkeiten:
- Ihr gebt eine eingeschränkte Shareware-Version heraus und verseht diese mit einem
Registriercode-System. Bei Bestellung erhält der Anwender von Euch einen Code, mit dem er
seine Shareware-Version zur Vollversion machen kann. Der Vorteil ist hier im Prinzip jener,
daß Ihr nicht zwei Versionen verwalten müßt (und die Kunden können im Falle
eines Updates einfach die aktuelle Shareware-Version verwenden).
- Ihr gebt eine eingeschränkte Shareware-Version heraus. Bei Bestellung erhält der
Anwender einen Datenträger mit der vollständigen Vollversion. Der Vorteil hierbei ist
natürlich, daß Ihr Euch zum einen keine Gedanken über das Registriercode-System
machen müßt und zum anderen auch nicht die Gefahr besteht, daß das System geknackt
wird.
Die Einschränkungen sind auch wieder eine Sache für sich.
Klassische Einschränkungen sind z.B.:
- ein Count-Down/"Nag-Screen" am Programmanfang oder Ende, der den Benutzer bei jeder Nutzung
darauf hinweist, daß es sich um Shareware handelt und daß er die Vollversion irgendwann
kaufen muß, wenn er das Programm weiternutzen will.
- eine mehr oder weniger umfangreiche Funktionseinschränkung, was allerdings nicht immer
gerne gesehen wird, da bei zu starker Einschränkung die Testmöglichkeit verloren geht.
Ein in meinen Augen guter Kompromiß ist die Beschränkung auf eine bestimmte Anzahl von
Einträgen (Datenbank-Einträge, Benutzer, etc.).
- bei Programmen, die mit dem Drucker arbeiten, Hinweise auf Ausdrucken
Wie weit Ihr einschränkt und auf welche Art ist letztlich Euch
überlassen - denkt aber daran, daß eine hohe Einschränkung zwar möglicherweise
einige Kunden zur schnelleren Registrierung treiben kann, andere Kunden aber völlig
abschreckt. Schließlich ist die Shareware-Version ja auch und gerade eine Test-Version, mit
der der Anwender überprüfen kann, ob das Programm etwas taugt. Gar keine
Einschränkung ist allerdings auch nicht die beste Lösung - viele Anwender kennen sich
nicht so gut mit Shareware aus und vermuten dann eine kostenlose Software (der Anwender muß
schon wissen, daß er ein Angebot nutzt, daß er irgendwann im Falle der Weiterbenutzung
bezahlen muß).
Wie werde ich Shareware-Autor?
Naja, dazu ist jetzt eigentlich nicht mehr viel erforderlich. Es ist
keine besondere Ausbildung oder ein Berufsabschluss nötig - ein fertiges Programm (s.o.)
reicht da schon. Und die Bereitschaft, etwas Zeit für die Bearbeitung von Bestellungen und
für Support aufzuwenden. Die folgenden Voraussetzungen solltet Ihr allerdings schon
erfüllen:
- Es besteht mindestens ein fertiges Programm, welches mit dem Shareware-System vertrieben werden
soll
- Ihr seid berechtigt, dieses Programm auch zu vertreiben (siehe auch: Rechte & Pflichten II)
- Ihr habt eine Gewerbeanmeldung ("Gewerbeschein"; s.u.)
- Ihr habt etwas Zeit übrig (je nach Erfolg auch etwas mehr!)
- Ihr habt eine Vorstellung, was das Programm kosten soll (siehe auch: Preisgestaltung)
Gewerbeanmeldung
Wer Waren zum Zweck der Gewinnerzielung verkaufen will, muß
dazu ein Gewerbe anmelden. Und ersteres wollt Ihr ja wohl, denn sonst würdet Ihr die Software
besser als Freeware oder Public Domain herausgeben. Eine Gewerbeanmeldung benötigt nach meiner
Ansicht jeder Shareware-Autor, selbst dann, wenn er nur drei oder vier Exemplare verkauft. Eine
Ausnahme könnte vielleicht der Verkauf zum Selbstkostenpreis sein (also Porto, Diskette und
Verpackung). Aber solche Sonderfälle wird es wohl kaum geben und sind sicher ebenfalls in der
Freeware (u.a. auch rechtlich gesehen) besser aufgehoben.
Die Gewerbeanmeldung gibt's im Wirtschafts- und Ordnungsamt in Eurer
Stadt. Die Kosten liegen so etwa bei 18 EUR (in Hamburg, Stand: 1998). Minderjährige sollten
Ihre Eltern mitnehmen (letztere sollten mit den Plänen ihrer Sprößlinge dann auch
noch einverstanden sein :-)) und sich vorher schlau machen, welche Besonderheiten in solchen
Situationen zu beachten sind. Als Gewerbebereich wurde mir damals "Einzelhandel mit Hard- und
Software" genannt - näheres dazu sagt Euch aber sicherlich auch gerne der zuständige
Mitarbeiter vor Ort.
Steuererklärung & Mehrwertsteuer
Ein etwas nerviger Teil an der Gewerbeanmeldung ist, daß Ihr
nun jährlich eine Einkommensteuererklärung machen dürft (zumindest für jene,
die die Programmierung neben der Schule oder dem Studium betreiben und die bisher keine
Steuererklärung abzugeben brauchten). Das Finanzamt meldet sich recht schnell mit einem
Fragebogen zu Eurem Unternehmen bei Euch.
Dort könnt Ihr Euch auch entscheiden, ob Ihr Umsatzsteuer
(=Mehrwertsteuer) berechnen wollt oder ob Ihr darauf verzichtet:
- mit Mehrwertsteuer
Vorteile:
- Gegenrechnung der Mehrwertsteuer, die der Autor selbst zahlen muß (z.B. bei
Wareneinkäufen)
- In dem Fall, daß Ihr mehr gekauft als verkauft habt und damit negative Mehrwertsteuer
abführen müßtet, "erstattet" Euch das Finanzamt die Differenz. Positive Denker
verzeichnen das innerlich als Gewinn...
Nachteile:
- Im Gewinnfall (angestrebter Zustand) zahlt Ihr an das Finanzamt die Differenz zwischen
eingenommenen MwSt und ausgegebenen MwSt - und je höher der Gewinn, desto höher ist
normalerweise auch diese Differenz.
- Mehrwertsteuer wird zumindest in der Anfangszeit jährlich abgerechnet (mit der
Einkommensteuererklärung). Denkt also daran, entsprechend Rücklagen zu bilden!
Empfehlung: Sinnvoll, wenn Ihr entweder sowieso einen hohen Umsatz anpeilt oder wenn Ihr hohe
Ausgaben erwartet.
Hinweis: die Mehrwertsteuer muß auf den Rechnungen ausgewiesen werden.
- ohne Mehrwertsteuer
Vorteile:
- Keine Abgabe von jeweils 16% von jeder Bestellung an den Staat
- Keine Rücklagen für Zahlungen an das Finanzamt nötig
Nachteile:
- Nur bis zu einer gewissen Umsatzgrenze zulässig (soweit ich weiß 32.500 DM - in Euro
entsprechend)
- Probleme, wenn Ihr an Firmen oder Verlage verkauft, welche Mehrwertsteuer einrechnen
wollen/müssen.
Empfehlung: Sinnvoll, wenn Ihr mittelfristig keinen hohen Umsatz erwartet.
Danach dürft Ihr dann jährlich eine Steuererklärung
ausfüllen - aber keine Angst, bei kleineren Unternehmen reicht meistens eine
Einnahme-Überschußrechnung (Gewinn=Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben). Hört sich
übrigens schlimmer an, als es ist.
Kosten
An Kosten entstehen Euch neben den einmaligen Kosten für die
Gewerbeanmeldung zunächst einmal keine. Die Kosten entstehen erst, wenn Ihr das Programm (a)
bewerbt und (b) verkauft.
(a)
Um das Programm zu verbreiten, ist es sinnvoll, es zu "bewerben". Je nach Aufwand kann dies von
Referenzexemplaren der Software für ausgewählte Verlage und Zeitschriften
("Pressemuster") über Bannerwerbung bis zu Anzeigen in Zeitschriften gehen. Erstgenanntes
kostet nur wenige Euro für Porto und Datenträger, die letztgenannten können in die
Tausende gehen.
(b)
Ihr benötigt zur Bearbeitung von Bestellungen zumindest Papier, ein Programm zum Erstellen der
Rechnungen (für den Anfang reicht sicherlich eine Textverarbeitung), einen Drucker und
natürlich Porto sowie Versandmaterial. Darüber hinaus ist natürlich ein großer
Spielraum - vom einfachen Datenträger bis zum perfekt verpackten Programmpaket ist alles
möglich.
Außerdem entstehen ggf. Kosten für Web-Angebote und
Telefon-Support (bei Rückrufen o.ä.).
Großhandel
Kommen wir zum angenehmen Teil der Sache - Ihr habt einen
Gewerbeschein! In der Regel für EDV-Einzelhandel! Was? Na, Ihr habt jetzt alle Rechte und
Pflichten wie alle anderen EDV-Händler in der Umgebung. Ihr dürft jetzt z.B. bei Metro
oder Handelshof (oder ähnliche Läden für Gewerbetreibende in Eurer Nähe)
einkaufen. Außerdem könnt Ihr in der EDV-Distribution (in der Regel nur interessant,
wenn Ihr öfter und viel kauft) und im EDV-Großhandel einkaufen. Natürlich alles nur
für den gewerblichen Gebrauch und Verbrauch bzw. für den Weiterverkauf ;-)
Wichtiger Hinweis:
Diese Informationen beruhen auf meinen persönlichen Erfahrungen und dem, was ich bisher von
Kollegen gehört oder in entsprechenden Publikationen gelesen habe. Die Angaben stellen keinen
Anspruch auf Vollständigkeit, Korrektheit oder Rechtsverbindlichkeit. Irrtümer und
Änderungen sind vorbehalten.
Letzte Änderung am:
02.10.2003 |