Shareware-FAQ: Lieferung
Lieferdauer
Ich denke, es ist selbstverständlich, daß man
Bestellungen so schnell wie möglich abarbeitet. Außer bei Urlaub/"Betriebsferien" oder
Krankheit sollte eine Bestellung nicht länger als 48 Stunden auf die Bearbeitung warten. Wer
dies nicht leisten kann oder will, sollte die Kunden vielleicht schon vorher darauf hinweisen, um
unnötige Nachfragen zu vermeiden.
Ansonsten hängt die Lieferdauer natürlich von der Post ab.
Erfahrungswerte (national):
- Briefsendung: 1-2 Tage (selten Probleme)
- Warensendung: 1-6 Tage (teilweise kommen Sendungen nicht an oder erst nach einem Monat; trotz
günstigem Preis nicht unbedingt zu empfehlen)
- Paket/Päckchen: 2-3 Tage (keine Probleme bisher)
Lieferumfang
Hier kommt es zunächst darauf an, wie Ihr Euere Shareware
aufgebaut habt. Für Varianten, die eh schon im Karton mit Handbuch und Co. ankommen,
entfällt dieser Punkt freilich.
Bei Shareware mit Freischaltcode würde es natürlich
prinzipiell reichen, dem Kunden den Freischaltcode mitzuteilen. Ich gehe mal davon aus, daß
Ihr dem Kunden also eine Rechnung mit dem Freischaltcode sendet.
Bei Shareware ohne Freischaltoption bekommt der Kunde sowieso
einen Datenträger mit der Vollversion und natürlich eine Rechnung.
Möglicherweise lohnt es sich jedoch, eine oder mehrere der
folgenden Sachen beizulegen:
- Kurzanleitung. Viele Kunden haben keine Ahnung, was sie mit einem Freischaltcode machen
sollen. Erklärt Ihnen in kurzen und einfachen Sätzen, wie und wo sie das Programm zur
Vollversion machen können. Außerdem könnt Ihr in der Anleitung auf zusätzliche
Besonderheiten, Probleme etc. hinweisen. Auch für Shareware ohne Freischaltoption geeignet -
hier wäre z.B. eine Installationsanleitung angebracht.
- Produktübersicht. Sofern Ihr mehrere Produkte anbietet, lohnt es sich, etwas
Aufwand zu treiben und eine kleine Produktübersicht zu erstellen. Möglicherweise bestellt
der Kunde ja noch mehr?!
- Programmdiskette oder -CD. Normalerweise kann man davon ausgehen, daß der Kunde
die bestellte Software bereits installiert hat. Dennoch halte ich die Übersendung der
Diskette/CD für sinnvoll, denn (a) hat der Kunde das Programm "in der Hand" und nicht nur
einen simplen Zahlencode und (b) ist der Kunde damit auf dem aktuellen Stand der Software. Erledigt
sich von selbst, wenn der Kunde sowieso eine Vollversion auf Diskette/CD bekommen muß.
- Überweisungsträger. Gerade bei Zahlung auf Rechnung sollte man es dem Kunden
so leicht wie möglich machen. Dazu legt man ihm einen fertig ausgefüllten
Überweisungsvordruck bei (bis auf Name und Bankverbindung des Einzahlers natürlich).
Vordrucke gibt es z.B. von Zweckform, passende Programme zum Bedrucken z.B. von mir ;-).
Rückgaberecht, Fernabsatzgesetz etc.
Laut Fernabsatzgesetz vom Juni 2000 (bzw. mittlerweile in leicht
abgeänderter Form im BGB [u.a. §§ 312 und 355-357]) haben Eure Kunden (sofern sie
Verbraucher sind) ein mindestens 14tägiges Widerrufs- bzw. Rückgaberecht, auf das Ihr
auch explizit hinweisen müßt (andernfalls verlängert sich die Frist auf maximal 4
Monate). Allerdings gibt es diverse Ausnahmen vom Rückgaberecht - in unserem Fall ist es z.B.
so, daß entsiegelte Software nicht mehr zurückgenommen werden muß (jedenfalls
nicht wegen Nichtgefallen).
Wie dies bei der Shareware mit Freischaltcode umgesetzt werden kann, ist derzeit noch recht offen.
Als relativ sichere Lösung wird im Moment jene betrachtet, Freischaltcode und Datenträger
zusammen zu versiegeln.
Wichtiger Hinweis:
Diese Informationen beruhen auf meinen persönlichen Erfahrungen und dem, was ich bisher von
Kollegen gehört oder in entsprechenden Publikationen gelesen habe. Die Angaben stellen keinen
Anspruch auf Vollständigkeit, Korrektheit oder Rechtsverbindlichkeit. Irrtümer und
Änderungen sind vorbehalten.
Letzte Änderung am:
02.10.2003 |